Auszahlung an Privatpersonen
Zur Auszahlung/Überweisung benötigen wir einen gültigen Personalausweis, bei Mindestmengen wird keine Auszahlung vorgenommen, bitte erfragen Sie die Mindestmengen vorab telefonisch oder vor Ort bei uns.
Zur Auszahlung/Überweisung benötigen wir einen gültigen Personalausweis, bei Mindestmengen wird keine Auszahlung vorgenommen, bitte erfragen Sie die Mindestmengen vorab telefonisch oder vor Ort bei uns.
Zur Auszahlung/Überweisung benötigen wir eine Gewerbeanmeldung und eine gültige Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Seit dem 01.01.2011 geht gemäß §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, sofern es sich um ein Geschäft zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen handelt.
Fragen Sie nach unserem Spezialangebot für Ihre Schrottsammlung. Wir bitten Sie die Termine (auch Samstags) rechtzeitig mit uns abzustimmen.
Heim- und Handwerker, Landwirte und Tüftler können die bei uns gelagerten Gebrauchtwaren, Maschinen, Nutzmaterialien und Kleinteile kaufen.
Da Schrottpreise Tagespreise sind, können Sie täglich die aktuellen Preise unter der Tel. Nr. 07525 / 2175 erfragen. Hier können Sie direkt mit der Geschäftsleitung sprechen.