FAQ
Fragen die den Schrott bewegen

FAQ

Annahmekriterien für Schrott & Metall

Welche Gegenstände dürfen nicht im Sammelschrott enthalten sein?
Nicht angenommen werden:

  • Feuerlöscher, Gasflaschen oder andere Hohlkörper und Druckbehälter
  • Geschlossene Gebinde, die sich nicht kontrollieren lassen
  • Nachtspeicheröfen
  • Schrott/Metalle mit anhaftenden Schadstoffen (z. B. Asbest, Benzin, Öl)
  • Maschinenteile/Getriebe mit Restflüssigkeiten
  • Brennbare oder selbstentzündliche Materialien
  • Explosive Stoffe, Munition oder Sprengkörper
  • Radioaktives Material oder Behälter, die solches enthalten haben
  • Starke Anhaftungen/Schmutz, die Gesundheit oder Umwelt gefährden
  • Sonstige Abfälle wie Reifen, Bauschutt, Schlämme oder Stäube

Welche Anforderungen gelten für Tanks und Behälter?

  • Öltanks: Müssen durch einen Fachbetrieb nach § 19 l WHG gereinigt oder stillgelegt werden. Ein Nachweis ist erforderlich.
  • Ölbehälter: Dürfen nur noch einen dünnen Ölfilm enthalten, kein Öl-Faden beim Ausleeren.
  • Feuerlöscher & Gasflaschen: Nur geöffnet, entleert und separat in Gitterboxen erfassbar. Geschlossene Gebinde werden kostenpflichtig entsorgt.

Wie sind Altbatterien zu entsorgen?

  • Lithium-Ionen-Batterien, Haushaltsbatterien, Fahrrad- und Geräteakkus dürfen nicht im Sammelschrott landen (Brandgefahr!).
  • Zink-Kohle-Batterien müssen getrennt gesammelt werden (z. B. Baustellenbeleuchtung, Blockbatterien).
  • Altbatterien müssen in speziellen Kunststoffbehältern gesammelt und transportiert werden. Details gibt unser Berater.

Wie wird mit Nachtspeicheröfen umgegangen?

  • Sie dürfen nicht im Sammelschrott entsorgt werden.
  • Sie enthalten Schadstoffe (z. B. Asbest) und müssen daher kostenpflichtig separat erfasst werden.

Kann Elektronikschrott abgegeben werden?

  • Elektronische Geräte aus Haushalt oder Industrie gehören nicht in den normalen Schrott.
  • In Einzelfällen können sie kostenlos übernommen werden.

Auszahlung an Privatpersonen

 

Zur Auszahlung/Überweisung benötigen wir einen gültigen Personalausweis, bei Mindestmengen wird keine Auszahlung vorgenommen, bitte erfragen Sie die Mindestmengen vorab telefonisch oder vor Ort bei uns.

 

Auszahlung an Firmen

Zur Auszahlung/Überweisung benötigen wir eine Gewerbeanmeldung und eine gültige Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Seit dem 01.01.2011 geht gemäß §13b Abs. 2 Nr. 7 UStG die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, sofern es sich um ein Geschäft zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen handelt.

Vereine

Fragen Sie nach unserem Spezialangebot für Ihre Schrottsammlung. Wir bitten Sie die Termine (auch Samstags) rechtzeitig mit uns abzustimmen.

Verkauf

 

Heim- und Handwerker, Landwirte und Tüftler können die bei uns gelagerten Gebrauchtwaren, Maschinen, Nutzmaterialien und Kleinteile kaufen.

 

Aktuelle Schrottpreise

Da Schrottpreise Tagespreise sind, können Sie täglich die aktuellen Preise unter der Tel. Nr. 07525 / 2175 erfragen. Hier können Sie direkt mit der Geschäftsleitung sprechen.

Kostengünstig & schnelle Lieferung
Containerdienst
jetzt anfragen