Annahmekriterien für Schrott & Metall
Welche Gegenstände dürfen nicht im Sammelschrott enthalten sein?
Nicht angenommen werden:
- Feuerlöscher, Gasflaschen oder andere Hohlkörper und Druckbehälter
- Geschlossene Gebinde, die sich nicht kontrollieren lassen
- Nachtspeicheröfen
- Schrott/Metalle mit anhaftenden Schadstoffen (z. B. Asbest, Benzin, Öl)
- Maschinenteile/Getriebe mit Restflüssigkeiten
- Brennbare oder selbstentzündliche Materialien
- Explosive Stoffe, Munition oder Sprengkörper
- Radioaktives Material oder Behälter, die solches enthalten haben
- Starke Anhaftungen/Schmutz, die Gesundheit oder Umwelt gefährden
- Sonstige Abfälle wie Reifen, Bauschutt, Schlämme oder Stäube
Welche Anforderungen gelten für Tanks und Behälter?
- Öltanks: Müssen durch einen Fachbetrieb nach § 19 l WHG gereinigt oder stillgelegt werden. Ein Nachweis ist erforderlich.
- Ölbehälter: Dürfen nur noch einen dünnen Ölfilm enthalten, kein Öl-Faden beim Ausleeren.
- Feuerlöscher & Gasflaschen: Nur geöffnet, entleert und separat in Gitterboxen erfassbar. Geschlossene Gebinde werden kostenpflichtig entsorgt.
Wie sind Altbatterien zu entsorgen?
- Lithium-Ionen-Batterien, Haushaltsbatterien, Fahrrad- und Geräteakkus dürfen nicht im Sammelschrott landen (Brandgefahr!).
- Zink-Kohle-Batterien müssen getrennt gesammelt werden (z. B. Baustellenbeleuchtung, Blockbatterien).
- Altbatterien müssen in speziellen Kunststoffbehältern gesammelt und transportiert werden. Details gibt unser Berater.
Wie wird mit Nachtspeicheröfen umgegangen?
- Sie dürfen nicht im Sammelschrott entsorgt werden.
- Sie enthalten Schadstoffe (z. B. Asbest) und müssen daher kostenpflichtig separat erfasst werden.
Kann Elektronikschrott abgegeben werden?
- Elektronische Geräte aus Haushalt oder Industrie gehören nicht in den normalen Schrott.
- In Einzelfällen können sie kostenlos übernommen werden.